Fördermittel für die energetische Sanierung: Die neuen BEG-Förderungen ab Juli 2026

Stand: 21.07.2026 Die energetische Sanierung einer Immobilie ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Eine moderne Heizung, eine gut gedämmte

Fördermittel für energetische Sanierung 2026

Fördermittel für die energetische Sanierung: Die neuen BEG-Förderungen ab Juli 2026

24/08/2026

Fördermittel für energetische Sanierung 2026

Stand: 21.07.2026

Die energetische Sanierung einer Immobilie ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Eine moderne Heizung, eine gut gedämmte Gebäudehülle oder neue Fenster können den Energieverbrauch reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen und langfristig den Wert einer Immobilie sichern.

Gleichzeitig können die Kosten einer energetischen Sanierung erheblich sein. Genau deshalb spielen staatliche Fördermittel eine wichtige Rolle. Mit den zum 21. Juli 2026 angepassten Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Förderstrukturen für energetische Maßnahmen erneut verändert.

Vor allem selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie Familien können von den neuen Bonusregelungen profitieren. Gleichzeitig sorgen zeitlich sinkende Förderbeträge und Boni dafür, dass ein frühzeitiger Start der Sanierung finanziell interessant sein kann.

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermittel für die energetische Sanierung ab Juli 2026 zur Verfügung stehen, welche Maßnahmen gefördert werden und worauf Eigentümer bei der Antragstellung achten sollten.

Wichtiger Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Stand vom 21.07.2026. Vor Beginn einer Maßnahme sollten die aktuell gültigen Förderbedingungen und individuellen Voraussetzungen geprüft werden.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Maßnahmen an Gebäuden.

Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Eigentümer sollen dabei unterstützt werden, bestehende Gebäude energetisch zu modernisieren und dadurch langfristig Energie und Kosten einzusparen.

Mit der Anpassung zum 21.07.2026 wurden insbesondere die Förderbedingungen für Heizungsmodernisierungen neu strukturiert.

Die KfW bestätigt für Wohngebäude weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Boni hinzukommen. Insgesamt kann der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreichen. (KfW)

Welche Maßnahmen werden bei der energetischen Sanierung gefördert?

Energetische Sanierung besteht nicht nur aus dem Austausch einer alten Heizung. Je nach Gebäude und Förderprogramm können verschiedene Maßnahmen relevant sein.

  1. Heizung modernisieren

Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist die Modernisierung der Heizungsanlage.

Gefördert werden unter anderem klimafreundliche Heizsysteme und bestimmte Netzanschlüsse. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Solarthermieanlagen
  • bestimmte innovative Heizsysteme
  • Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze
  • weitere nach den jeweiligen Förderbedingungen zugelassene Heizlösungen

Die Grundförderung für die Heizungsförderung bei Wohngebäuden beträgt ab dem 21.07.2026 weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. (KfW)

Eine neue Heizung kann nicht nur den Energieverbrauch reduzieren. Sie kann auch die laufenden Betriebskosten langfristig senken und die Immobilie energetisch aufwerten.

  1. Gebäudehülle dämmen

Auch die Dämmung der Gebäudehülle ist ein wichtiger Bestandteil einer energetischen Sanierung.

Mögliche Maßnahmen betreffen beispielsweise:

  • Dachdämmung
  • Fassadendämmung
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Dämmung weiterer relevanter Bauteile

Eine gute Dämmung reduziert Wärmeverluste und kann dazu beitragen, dass weniger Energie für die Beheizung des Gebäudes benötigt wird.

Zusätzlich verbessert sich häufig der Wohnkomfort, da sich Oberflächen und Räume gleichmäßiger temperieren lassen.

  1. Fenster und Türen erneuern

Alte Fenster und Türen können eine energetische Schwachstelle eines Gebäudes darstellen.

Moderne Fenster mit besseren Wärmedämmeigenschaften können Wärmeverluste reduzieren. Bei einer energetischen Sanierung sollte deshalb geprüft werden, ob Fenster und Außentüren noch den Anforderungen des Gebäudes entsprechen.

Wichtig ist dabei, einzelne Maßnahmen nicht isoliert zu betrachten. Ein Energieberater kann beurteilen, welche Kombination von Maßnahmen für das jeweilige Gebäude sinnvoll ist.

  1. Energetische Gesamtsanierung

Wer nicht nur einzelne Bauteile modernisieren möchte, kann eine umfassendere Sanierung des Gebäudes in Betracht ziehen.

Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus können je nach Programm und Fördervoraussetzungen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten über die KfW genutzt werden.

Für größere Sanierungsvorhaben stehen weiterhin Förderkredite zur Verfügung. Die konkrete Förderhöhe hängt unter anderem vom erreichten Effizienzstandard und den jeweils gültigen Förderbedingungen ab.

Die wichtigsten Förderkonditionen ab 21. Juli 2026

Die neuen BEG-Regelungen enthalten mehrere Förderbestandteile.

  1. Grundförderung: 30 %

Die Grundförderung für die Heizungsmodernisierung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten.

Für Wohngebäude gelten dabei folgende Förderhöchstbeträge:

Wohneinheiten Förderfähige Kosten maximal
1. Wohneinheit 28.000 €
2. bis 6. Wohneinheit jeweils 15.000 €
Ab der 7. Wohneinheit jeweils 8.000 €

Für ein Einfamilienhaus können somit bis zu 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei 30 % Grundförderung entspricht dies einem möglichen Zuschuss von bis zu 8.400 €, bevor weitere Boni berücksichtigt werden.

Bei Mehrfamilienhäusern wird der maximale Förderbetrag entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten berechnet. (KfW)

Achtung: Förderhöchstbetrag sinkt ab 2027

Der maximale Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird erstmals zum 01.02.2027 reduziert.

Anschließend sinkt er jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 €.

Wer eine geplante Heizungsmodernisierung ohnehin durchführen möchte, sollte deshalb prüfen, ob eine frühere Umsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist.

  1. Einkommensbonus: Besonders interessant für selbstnutzende Eigentümer

Mit der Reform wurde der Einkommensbonus stärker gestaffelt.

Der Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.

Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Einkommensbonus
Bis 30.000 € 40 %
30.001 € bis 40.000 € 30 %
40.001 € bis 50.000 € 10 %
Über 50.000 € kein Einkommensbonus

Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen beziehungsweise kindergeldberechtigten Kind wird die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € erhöht.

Dadurch können Familien leichter in eine höhere Förderstufe gelangen. (KfW)

Beispiel

Eine selbstnutzende Familie hat ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 38.000 € und mindestens ein Kind, das die Voraussetzungen für den Familienzuschlag erfüllt.

Durch den Familienzuschlag erhöht sich die relevante Einkommensgrenze. Dadurch kann die Familie grundsätzlich von der höheren Bonusstufe profitieren, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Die genaue Berechnung sollte immer anhand der individuellen Situation und der aktuellen Förderbedingungen erfolgen.

  1. Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % zusätzlich

Wer eine alte, funktionierende Heizung durch eine förderfähige klimafreundliche Heizlösung ersetzt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren.

Dieser beträgt ab dem 21.07.2026 zunächst 16 % der förderfähigen Kosten.

Der Bonus ist insbesondere für selbstgenutzte Wohnimmobilien relevant und kann beispielsweise beim Austausch bestimmter älterer Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen greifen.

Der Bonus wird jedoch zeitlich reduziert:

  • ab 21.07.2026: 16 %
  • ab 01.02.2027: Reduzierung um 4 Prozentpunkte
  • anschließend weitere Reduzierungen jeweils halbjährlich
  • ab 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt

Damit entsteht ein deutlicher finanzieller Anreiz, eine ohnehin geplante Heizungsmodernisierung nicht unnötig aufzuschieben. (KfW)

  1. Wie hoch kann die Förderung insgesamt sein?

Die verschiedenen Förderbestandteile können sich unter bestimmten Voraussetzungen ergänzen.

Allerdings gibt es eine wichtige Obergrenze.

Grundförderung und Bonusförderungen sind grundsätzlich auf maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt.

Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit einem entsprechend niedrigen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen kann die Förderobergrenze auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten steigen. (KfW)

Das bedeutet:

Eine theoretische Addition aller Prozentsätze führt nicht automatisch zu einer Auszahlung in dieser Höhe. Entscheidend sind unter anderem:

  • die Art der Maßnahme
  • die förderfähigen Kosten
  • die Anzahl der Wohneinheiten
  • die persönliche Situation
  • das Haushaltseinkommen
  • die Selbstnutzung
  • die jeweiligen technischen Voraussetzungen
  • die geltende Förderobergrenze

Eine individuelle Förderberechnung ist deshalb sinnvoll, bevor eine Sanierungsentscheidung getroffen wird.

  1. Neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ab 2027

Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Förderstruktur betrifft Wärmepumpen.

Ab dem 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.

Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig:

Der Wertschöpfungsbonus bedeutet nicht, dass einfach weitere 15 Prozentpunkte auf die 30 % Grundförderung addiert werden.

Nach den derzeit von der KfW veröffentlichten Informationen soll für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, die 30-%-Grundförderung weiterhin möglich sein.

Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, soll die Grundförderung dagegen auf 15 % sinken. (KfW)

Damit soll die europäische Produktion gestärkt und die regionale Wertschöpfung unterstützt werden.

Da die konkrete Umsetzung erst für das 1. Quartal 2027 vorgesehen ist, sollten Eigentümer bei einer späteren Antragstellung die dann gültigen Bedingungen prüfen.

  1. Effizienzhaus-Sanierung und KfW-Förderkredite

Nicht jede energetische Sanierung besteht aus einer einzelnen Maßnahme.

Bei älteren Gebäuden kann eine umfassende Sanierung sinnvoll sein. Dabei werden beispielsweise Heizung, Dämmung, Fenster und weitere energetisch relevante Komponenten aufeinander abgestimmt.

Wer ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau erreichen möchte, kann entsprechende KfW-Finanzierungsprogramme prüfen.

Für umfassende Sanierungsmaßnahmen können Förderkredite von großer Bedeutung sein. Sie ermöglichen es, größere Investitionen langfristig zu finanzieren und gleichzeitig energetische Verbesserungen umzusetzen.

Welche Effizienzhaus-Stufe und welcher Förderkredit für ein konkretes Projekt infrage kommen, hängt vom Gebäudezustand, der geplanten Sanierung und den jeweils geltenden KfW-Bedingungen ab.

Was ändert sich außerdem ab dem 21.07.2026?

Die Reform bringt nicht nur neue beziehungsweise angepasste Boni.

Einige bisherige Förderbestandteile entfallen ebenfalls.

Nach den aktuellen KfW-Informationen entfällt beispielsweise der bisherige Effizienzbonus zum 21.07.2026. Auch der Emissionsminderungszuschlag entfällt. (KfW)

Für Eigentümer bedeutet das: Wer ältere Informationen zur BEG-Förderung kennt, sollte diese nicht ungeprüft auf ein Sanierungsprojekt im Jahr 2026 übertragen.

Gerade bei Förderprogrammen können sich Fördersätze, Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten ändern.

Beispiel: Heizungsmodernisierung im Einfamilienhaus

Nehmen wir an, ein selbstnutzender Eigentümer möchte eine alte Heizungsanlage durch eine förderfähige neue Heizlösung ersetzen.

Die förderfähigen Kosten betragen beispielsweise 28.000 €.

Grundförderung

30 % von 28.000 €:

8.400 € Grundförderung

Wenn die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt sind, kommen zunächst weitere 16 % hinzu:

4.480 € Klimageschwindigkeitsbonus

Damit wären theoretisch 12.880 € aus Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus möglich.

Ob zusätzlich ein Einkommensbonus infrage kommt, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Die endgültige Förderung wird durch die geltenden Förderobergrenzen begrenzt. Deshalb darf man die einzelnen Prozentsätze nicht einfach unbegrenzt addieren.

Fördermittel energetische Sanierung

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten

Auch bei Mehrfamilienhäusern richtet sich der Förderhöchstbetrag nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Bei sieben Wohneinheiten ergibt sich:

  • 1. Wohneinheit: 28.000 €
  • 2.bis 6. Wohneinheit: 5 × 15.000 € = 75.000 €
  • 7. Wohneinheit: 8.000 €

Damit ergibt sich ein Förderhöchstbetrag von: Damit können insgesamt bis zu 111.000€ förderfähige Kosten bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigt werden.

111.000 €

Bei einer Grundförderung von 30 % könnten daraus bis zu 33.300 € Grundförderung entstehen, sofern die entsprechenden Kosten tatsächlich förderfähig sind.

Bei selbstgenutzten Wohneinheiten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich individuelle Boni berücksichtigt werden. Die KfW beschreibt hierfür auch separate Verfahren für WEGs und Mehrfamilienhäuser. (KfW)

Wer sollte eine energetische Sanierung jetzt planen?

Die neuen Förderbedingungen können insbesondere für folgende Eigentümer interessant sein:

Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen

Durch den gestaffelten Einkommensbonus können Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 € zusätzliche Förderung erhalten.

Familien

Durch den zusätzlichen Familienzuschlag können sich die relevanten Einkommensgrenzen um 10.000 € erhöhen.

Eigentümer älterer Heizungen

Wer eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung besitzt, sollte prüfen, ob ein Austausch durch eine förderfähige klimafreundliche Heizlösung sinnvoll ist.

Eigentümer mit umfassendem Sanierungsbedarf

Bei älteren Gebäuden kann es sinnvoll sein, nicht nur die Heizung auszutauschen, sondern ein gesamtheitliches Sanierungskonzept zu entwickeln.

Warum eine Energieberatung vor der Sanierung sinnvoll ist

Eine energetische Sanierung sollte nicht mit der Frage beginnen:

„Welche Förderung bekomme ich?“

Sinnvoller ist die Frage:

„Welche Maßnahmen sind für mein Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll – und welche Förderung kann dafür genutzt werden?“

Jedes Gebäude ist anders.

Baujahr, Gebäudehülle, Heizsystem, Wohnfläche, energetischer Zustand, Eigentumsverhältnisse und geplante Nutzung beeinflussen die richtige Sanierungsstrategie.

Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen,

  • den energetischen Zustand des Gebäudes zu analysieren,
  • sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren,
  • Maßnahmen nach Priorität zu ordnen,
  • mögliche Einsparpotenziale zu bewerten,
  • Fördermöglichkeiten zu prüfen,
  • die Sanierung langfristig zu planen und
  • typische Fehler bei der Umsetzung zu vermeiden.

Gerade bei größeren Investitionen kann eine strukturierte Planung entscheidend sein.

Fördermittel für die energetische Sanierung 2026

Die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 bringen eine stärker differenzierte Förderstruktur.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Die Grundförderung für die Heizungsmodernisierung beträgt weiterhin 30 %.
  • Für die erste Wohneinheit können bis zu 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden.
  • Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 €.
  • Ab der siebten Wohneinheit werden jeweils 8.000 € berücksichtigt.
  • Der Einkommensbonus beträgt je nach Einkommen 10 %, 30 % oder 40 %.
  • Familien können durch den Familienzuschlag von 10.000 € profitieren.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 %.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2027 schrittweise reduziert.
  • Ab dem 1. Quartal 2027 soll der Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt werden.
  • Für EU-gefertigte bzw. -gebaute Wärmepumpen soll die 30-%-Grundförderung erhalten bleiben, während bei außerhalb der EU gefertigten bzw. gebauten Wärmepumpen die Grundförderung auf 15 % sinken soll.
  • Die Gesamtförderung ist durch Förderobergrenzen begrenzt.
  • Bei umfassenden Sanierungen können KfW-Förderkredite interessant sein.

Wer seine Immobilie energetisch sanieren möchte, sollte deshalb nicht nur auf einen einzelnen Fördersatz schauen. Entscheidend ist eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäude, Sanierungsmaßnahmen, Kosten, Einsparpotenzial und Fördermöglichkeiten.

Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren und die Sanierung strukturiert vorzubereiten.

Sie planen eine energetische Sanierung? Lassen Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig prüfen und erfahren Sie, welche Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zu Ihrer Immobilie passen.

Häufige Fragen zur BEG-Förderung 2026

Wie hoch ist die BEG-Grundförderung ab Juli 2026?

Die Grundförderung für die Heizungsmodernisierung in Wohngebäuden beträgt ab dem 21.07.2026 weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. (KfW)

Wie viel Förderung gibt es für eine Heizung im Einfamilienhaus?

Für die erste Wohneinheit können maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei einer Grundförderung von 30 % entspricht dies bis zu 8.400 € Grundförderung. Weitere Boni können unter bestimmten Voraussetzungen hinzukommen. (KfW)

Wer kann den Einkommensbonus erhalten?

Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer. Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen beträgt er 40 %, 30 % oder 10 %. (KfW)

Gibt es zusätzliche Förderung für Familien?

Ja. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen beziehungsweise kindergeldberechtigten Kind wird die relevante Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € erhöht. (KfW)

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt ab dem 21.07.2026 zunächst 16 %. Er wird ab dem 01.02.2027 schrittweise reduziert. (KfW)

Wann wird der Wertschöpfungsbonus eingeführt?

Die Einführung des Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ist für das 1. Quartal 2027 vorgesehen. (KfW)

Erhalte ich automatisch 30 %, 16 % und zusätzlich den Einkommensbonus?

Nein. Die einzelnen Förderbestandteile können nicht unbegrenzt addiert werden. Es gelten Förderobergrenzen. Grund- und Bonusförderungen sind grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt; für bestimmte selbstnutzende Eigentümer kann die Grenze bis zu 80 % betragen. (KfW)

Sollte ich mit der energetischen Sanierung warten?

Das hängt vom Gebäude und der geplanten Maßnahme ab. Da bestimmte Förderbeträge und Boni ab 2027 schrittweise sinken, kann eine frühzeitige Umsetzung finanziell interessant sein. Gleichzeitig sollte eine Sanierung immer technisch und wirtschaftlich sinnvoll geplant werden.

Wo kann ich die Heizungsförderung beantragen?

Die Heizungsförderung für Privatpersonen bei Wohngebäuden wird über die KfW beantragt. Vor Antragstellung sollten die aktuellen Förderbedingungen und Voraussetzungen geprüft werden. (KfW)

Über den Autor

Das Alfaverde Team unterstützt Eigentümer bei energieeffizienten Sanierungen und Fördermittelberatung.

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