Fördermöglichkeiten

Leistungen des Energieberaters

Wohngebäude

Beratung

  • Zuschuss: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximal: 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal: 850 € bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten
  • Zusätzlich: 250 € bei Präsentation des Berichts in WEG- oder Beiratssitzungen

Baubegleitung

  • Zuschuss: 50 % für Fachplanung und Baubegleitung

Nicht-Wohngebäude

Beratung

  • Zuschuss: 50 % der förderfähigen Beratungskosten
  • Maximal: 850 – 4.000 €, abhängig von der Gebäudefläche

Baubegleitung

  • Zuschuss: Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 €

Stand: 10/2025