- Gebäudehülle
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
➢ Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)
- Anlagentechnik (ohne Heizung)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (inkl. Wärmerückgewinnung)
➢ Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Neubau oder Umbau mit mind. 65% erneuerbarer Wärmeerzeugung gemäß BEG EM TMA 3.2-3.7
- Nutzung unvermeidbarer Abwärme
➢ Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)
- Heizungsoptimierung
- Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rücklauftemperatursenkung, Rohrdämmung, Flächenheizungen
- Steuerungs- und Regelungstechnik
➢ Förderung: bis zu 20 % der Kosten je Wohneinheit, maximal 60.000 € (zzgl. iSFP-Bonus)
- Fachplanung und Baubegleitung
- Förderfähig bei Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung
➢ Zuschuss: 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern